NEUBAU (noch nicht errichtet)
im Neubaugebiet
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 1. Januar 2024
Außerhalb eines Neubaugebietes
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 2026/2028
BESTANDSGEBÄUDE
Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren
Kein Heizungstausch notwendig
Heizung ist kaputt - keine Reparatur möglich
Es gelten pragmatische Übergangslösungen.*
Bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und die Förderung nutzen.
*Diese Grafik bietet einen ersten Überblick. Weitere Infos gibt es unter energiewechsel.de/geg
„© BMWK“
30% GRUNDFÖRDERUNG
Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen. Das hilft dem Klima und die Betriebskosten bleiben stabiler im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen.
30% EINKOMMENSABHÄNGIGER BONUS
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.
20% GESCHWINDIGKEITSBONUS
Für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028. Gilt zum Beispiel für den Austausch von Öl-, Kohle-oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt).
BIS ZU 70% GESAMTFÖRDERUNG
Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamt-förderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.
SCHUTZ FÜR MIETERINNEN UND MIETER
Mit einer Deckelung der Kosten für den Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Damit alle von der klimafreundlichen Heizung profitieren.
*Diese Grafik bietet einen ersten Überblick. Weitere Infos gibt es unter energiewechsel.de/beg
„© BMWK“
Leistungen
Wir freuen uns, Ihnen bei Fragen weiter helfen zu können.